Donnerstag, 5. Februar 2009

Betreiber von Software-Stream geflüchtet

Die Ostsee-Zeitung berichtet in ihrer online-Ausgabe über die dubiosen Machenschaften des Downloadportals Software-Stream.de und in dem Zusammenhang mit der manipulierten Version des Browsers Firefox. Offensichtlich ist es dem Betreiber, Alexander Hennig, in Rostock wohl zu heiss geworden. Fluchtartig soll er seine Wohnung verlassen haben.

Nach Angaben von Anwohnern soll der durch das Impressum als Betreiber ausgewiesene Alexander Hennig das Haus fluchtartig geräumt haben. Unter der kostenpflichtigen Service-Telefonnummer ließ sich ebenfalls kein Kontakt zu der Firma herstellen.

Quelle: Ostsee-Zeitung

Neues Domizil des Frankfurter Kreisels

Die Gauner des Frankfurter Kreisels hatten ihre bisherigen Büroräume in der Frankfurter Quirinstr. 8 zum Jahreswechsel mit unbekanntem Ziel verlassen. Das Geheimnis um den neuen Firmenstandort ist jetzt aber gelüftet. Das neue Domizil liegt ein paar Kilometer südlich von Frankfurt. Die Abzocke wird nun von Rodgau Ortsteil Nieder-Roden aus betrieben, wie der Verein Nicht-Abzocken e.V. auf seiner Internetseite mitteilt. Die aktuelle Anschrift lautet nun wie folgt:

Borsigstraße 35
63110 Rodgau - Nieder-Roden

Weitere Insolvenzen bei Flensburger SMS-Abzockern

Vor einem Monat gab es die ersten Insolvenzen von betrügerischen SMS-Abzockerfirmen aus dem Raum Flensburg und Kiel. Das Geflecht der Minttnet GmbH fällt immer mehr in sich zusammen. Nach den Firmen Mintnet GmbH und L.A. Lee Media GmbH wurden nun weitere Insolvenzverfahren eröffnet. Diesmal sind die Firmen SHIFTworx GmbH und Teletrade GmbH betroffen.

Amtsgericht Flensburg
- 56 IN 36/09 und 56 IN 48/09 -
Flensburg, 02.02.2009

Insolvenzeröffnungsverfahren betreffend das Vermögen der SHIFTworx GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Arno von Wildenradt, Königstraße 16, 24939 Flensburg: Rechtsanwalt Y***** S*******, Rathausstraße 1, 24937 Flensburg ist am 02.02.2009 um 15:10 Uhr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam, Zahlungen können wirksam nur noch an den vorläufigen Verwalter geleistet werden. Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Quelle: Unternehmensregister.de

Amtsgericht Flensburg
56 IN 53/09
Flensburg, den 02.02.2009

Insolvenzeröffnungsverfahren betreffend das Vermögen der Teletrade GmbH (Handelsregister Amtsgericht Flensburg HRB 5844 FL), vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Petersen, Schleswiger Straße 68, 24941 Flensburg: Rechtsanwalt J** H. W******, Albert-Einstein-Ring 11, 22761 Hamburg, ist am 02.02.2009 um 13:55 Uhr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam, Zahlungen können wirksam nur noch an den vorläufigen Verwalter geleistet werden. Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Quelle: Unternehmensregister.de

Sonntag, 1. Februar 2009

Software-Stream.de verbreitet manipulierten Firefox

Über die betrügerischen Manipulationen einer "Firma" ontheRoad Networx aus Rostock berichten die Portale Antispam.de und Computerbertrug.de in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Nachfolgend die komplette Erklärung:


Software-Stream.de: Gefälschter Firefox manipuliert Computer - Download-Seite verbreitet gefährliche Programme - Windows XP betroffen

Internetnutzer aufgepasst: Über die Seite Software-Stream.de wurde zumindest zeitweise eine manipulierte Version des Mozilla Firefox verbreitet. Wer sich den Browser installiert, kann plötzlich Dutzende Verbraucherseiten nicht mehr besuchen, berichten die Verbraucherschutzseiten Antispam.de und Computerbetrug.de. Auch andere Programme, die auf Software-Stream.de verbreitet werden, können entsprechend präpariert sein. Der Grund für die Attacke: Verbraucher, denen auf fragwürdigen Webseiten ein vermeintlicher Vertrag untergeschoben wird, sollen offenbar daran gehindert werden, Hilfe im Netz zu suchen.

Soweit bisher feststellbar ist, sind von dieser Manipulation nur Nutzer von Windows-XP betroffen, die von der Seite Software-Stream.de etwas heruntergeladen und installiert haben. Bei Windows 2000 und älteren Systemen stürzt die bösartige Software aufgrund eines "Programmierfehlers" beim Versuch, das System zu manipulieren, ergebnislos ab. In Windows Vista dagegen verhindert ein Sicherheitsmechanismus die Manipulation der betreffenden Systemdatei.

Der Mozilla Firefox ist vor allem wegen seiner hohen Sicherheit beliebt. Der kostenlose Browser darf von jedermann unters Volk gebracht werden. Genau das geschieht seit einigen Tagen auch auf der Seite Software-Stream.de. Doch wer sich dort das prominent angepriesene Programm herunterlädt, bekommt ein Problem. Denn diese Version des Firefox ist nicht das Original, sondern ein Trojaner.

Im Gegensatz zum echten Mozilla Firefox werden bei dieser manipulierten Form des Browsers bei der Installation persönliche Daten wie Name, Adresse und Mailadresse abgefragt. Der Grund dafür offenbart sich im Kleingedruckten. Mit dem Eintragen der Daten, so die fragwürdige Ansicht der Betreiber von Software-stream.de, schließe man einen kostenpflichtigen Vertrag ab.

Doch die Dreistigkeit geht noch weiter. Wenn man den angeblichen Firefox installiert, spielt das Programm heimlich eine manipulierte hosts-Datei auf den Computer des Opfers. Die hosts-Datei ist eine System-Datei, auf der die Adressen besonders wichtiger Internetserver gespeichert werden. Bei der Internetnutzung prüft der Computer kurz in der hosts-Datei, unter welche Adresse die gesuchte Seite zu finden ist - er "löst den Namen auf", so der Fachbegriff.

Im Fall des manipulierten Firefox von Software-Stream.de wird diese Funktion allerdings missbraucht. Denn statt das Surfen zu erleichtern, blockiert das manipulierte Programm über die hosts-Datei rund 100 Internetadressen, die der betroffene Nutzer fortan nicht mehr besuchen kann - wenn er das Betriebssystem Windows XP nutzt.

Bei diesen ausgesperrten Seiten handelt es sich in vielen Fällen um Webseiten, auf denen Verbraucher und abgezockte Internetsurfer Tipps und Hilfe bekommen. Die Liste der gesperrten Verbraucherschutz-Seiten reicht von Antispam.de und Computerbetrug.de über frag-einen-Anwalt.de, abzocknews.de, gutefrage.net, forum.boocompany.com, und infopirat.com bis hin zu nicht-abzocken.eu.


Der Grund für diese technische Manipulation scheint offensichtlich. Seit mehreren Jahren schon werden Verbraucher im Internet mit untergeschobenen Verträgen abgezockt - und finden Hilfe auf Seiten wie Computerbetrug.de, Antispam.de oder Hintergrundinformationen bei abzocknews.de. Wenn sie die hilfreichen Verbraucherschutzseiten nicht besuchen können, bleiben sie allein mit ihren Problemen - und sind von dubiosen Geschäftsmachern vermutlich einfacher unter Druck zu setzen.

Nicht auszuschließen, dass auch die Betreiber von Software-Stream.de genau auf diesen Effekt setzen. Immerhin werben sie derzeit in diversen Foren ganz offensiv für „ihren“ Firefox - natürlich ohne zu erwähnen, dass bei der Installation Kosten entstehen sollen und der Computer heimlich manipuliert wird.

Fatal kann sich die Tatsache auswirken, dass die Schadsoftware eine völlig neue hosts-Datei anlegt. Das kann dazu führen, dass lokale Netzwerkadressen, die vorher in der hosts zugewiesen waren, nun nicht mehr erreichbar sind, oder dass Einträge, die von Virenschutzprogrammen dort angebracht wurden, nun nicht mehr in der hosts enthalten sind.

Der Mozilla Firefox ist nicht einmal das einzige manipulierte Programm, das über Software-Stream.de verbreitet wird. So sperren auch das Brennprogramm Nero und Adobe Flash, die auf der Seite zum Download angeboten werden, die verschiedenen Verbraucherschutz-Seiten aus. Wieviele der Programme auf Software-Stream.de noch die Computer argloser Nutzer entsprechend manipulieren, ist unklar. Die Prüfungen dauern derzeit noch an.

Die betroffenen Info-Seiten wurden von den Verbraucherschützern über den Vorgang informiert. In mehreren Fällen werden aktuell zivil- und strafrechtliche Schritte geprüft. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurde eingeschaltet. Den Experten wurden Protokolle und gesicherte Beweise übermittelt.

Betrieben wird die Seite Software-Stream.de von einer gewissen "ontheRoad Networx" in Rostock. Hierbei handelt es sich jedoch offenbar nur um ein neues Tarnmäntelchen für einen bereits hinlänglich in der Szene bekannten Jungunternehmer.

Opfer, die auf der Seite Software-stream.de etwas heruntergeladen und installiert haben, werden möglicherweise in Kürze Rechnungen bzw. Mahnungen bekommen, vielleicht auch von einem Inkassobüro oder Anwalt.

Der Rat von Antispam.de und computerbetrug.de: Zahlen Sie nicht, ignorieren Sie die Mahnungen. Mit der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten und anhand des kleingedruckten Preishinweises während des Installationsvorgangs kommt nach Auffassung der Verbraucherschützer kein rechtlich wirksamer Vertrag zustande.

Gemeinsame Presseveröffentlichung von Antispam.de und Computerbetrug.de


 

Quelle: antispam.de


Betreiber der Firma ontheRoad Networx ist mit Alexander Hennig aus Rostock kein Unbekannter. Schon mit der Firma Netava Concept Billing hat er ein dreistes Geschäftsgebaren an den Tag gelegt und den Opfern seiner Abzocke mit Russisch Inkasso gedroht.


Lesen Sie auch den Bericht über die Netava Concept Billing

Donnerstag, 29. Januar 2009

OLG Frankfurt bestätigt Urteil gegen versteckte Preisangaben

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) hatte bereits im Oktober 2008 erfolgreich gegen die Firmen Genealogie Ltd. und NETContent Ltd. geklagt. Den Firmen wurde untersagt Dienstleistungen im Internet anzubieten, wenn die Kostenpflicht nicht leicht erkennbar ist. Dagegen hatten die Firmen Genealogie Ltd. und NETContent Ltd. Berufung eingelegt. Das OLG Frankfurt hat die Berufung nun zurückgewiesen und damit das erstinstanzliche Urteil in vollem Umfang bestätigt.

Oberlandesgericht Frankfurt untersagt Genealogie Ltd. und NETContent Ltd. preisverschleiernde Onlineangebote

Teure Abofallen im Internet haben vor Gericht keine Chance. Das zeigen die von dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) nunmehr in zweiter Instanz erfolgreich geführten Verfahren gegen die Unternehmen Genealogie Ltd. und NETContent Ltd.

Das Gericht folgte der Argumentation des DSW im Wesentlichen. Danach müssen Preisangaben deutlich und leicht zu erkennen und zu lesen sein. Die Verstöße der Firmen Genealogie Ltd. und NETContent Ltd. gegen die Preisangabenverordnung wurde vom OLG daher als arglistige Täuschung des Verbrauchers gewertet.


Im Hinblick auf die mit dem Geschäftsmodell erzielten Gewinne führt das Gericht aus, dass die beklagten Firmen „durch ihre Direktoren nach Überzeugung des Senats – von Anfang an – in der Absicht, einen Teil der Verbraucher über die Entgeltlichkeit ihres Angebots zu täuschen, und damit arglistig“ handelten.

Zum vollständigen Bericht der wettbewerbszentrale.de

Freitag, 23. Januar 2009

Bundesweite Ermittlungen gegen betrügerische Geister-Chats

Einem Bericht der Schleswig-Holsteinischen Zeitungsgruppe zufolge hat die Staatsanwaltschaft Kiel ihre Ermittlungen ausgeweitet. Nach den Razzien bei den Firmen MintNet und Mobile Solutions, wird inzwischen bundesweit ermittelt.

Sie schufen ein gigantisches Netzwerk mit nur einem Ziel: Abzocken! Die Flensburger Firma "MintNet" und das Kieler Unternehmen "Mobile Solutions" sollen Kunden mit betrügerischen SMS-Flirtchats über teure Premium-Nummern das Geld aus der Tasche gezogen haben. Jetzt hat die Kieler Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf ganz Deutschland ausgeweitet. Es geht um 100 Tatverdächtige, mehr als 100.000 Geschädigte und einen geschätzten Schaden von 20 Millionen Euro.

Durch die Auswertung der bisher sichergestellten Daten, konnten nicht nur weitere Tatverdächtige ausgemacht werden, sondern es haben bereits weitere Durchsuchungen stattgefunden.

Aufgrund der sichergestellten Daten wurden außerdem die Geschäftsräume von weiteren Internetdienstleistern in München durchsucht. Auch hier wurden umfangreiche Datenmengen sichergestellt. Es geht jetzt um 100 Tatverdächtige.

Zum vollständigen Bericht der Schleswig-Holsteinischen Zeitungsgruppe

Dienstag, 20. Januar 2009

Pressemitteilung zur Vorbereitung der Abzocke?

20. Januar 2009, von Arthur Dent

Vor Kurzem wurden wir auf eine recht merkwürdige Pressemitteilung aufmerksam. Da möchte mal wieder jemand für die AZ Web Content Ltd. des Bruno Windschers Angst und Schrecken verbreiten. Vermutlich um spätere Opfer damit einzuschüchtern, denn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch keiner der in der Pressemitteilung geschilderten Fälle bekannt geworden.



Der Fall Leemm.com von Bruno Windschers AZ Web Content Limited
Verfasst von Dietmar_Ingenhaag am Fr, 2009-01-16 17:55.

In den letzten Jahren bestand die sog. Nutzlosbranche aus Betreibern der Dialer und Einwahl-Systeme. Doch nun ist die Zahl der Schwarzen Schafe im internet angestiegen.

Dies mag ja noch stimmen. Aber dass sich die schwarzen Schafe im Internet immer mehr ausbreiten, liegt natürlich auch an Leuten wie Bruno Windschers.




Zum Erstaunen der Fachpresse und Wettbewerbsjuristen, ergehen gegen Nichtzahler gerichtliche Mahnbescheide, die anschließend, entweder durch Stillschweigen oder gerichtlichen Beschluß, einen vollstreckbaren Titel ergeben und somit der offene Rechnungsbetrag, via Gerichtsvollzieher, eingezogen wird.

Fachpresse und Anwälte sind sich einig, Kunden von Leemm.com bzw. Bruno Windschers AZ Web Content, zur Zahlung zu raten. Schnell summieren sich offene Beträge von 120€ zu einem Gesamtbetrag von über 1000€ auf.

Betroffenen sei hierzu eine hilfreiche Seite empfohlen:

Quelle: Pressemitteilung WebService

Auf eine Veröffentlichung des angeblich so hilfreichen Links verzichten wir aus verständlichen Gründen. Wirklich hilfreich sind dagegen Portale und Foren wie antiabzocke.net oder die unter LINKS gelisteten Seiten.

Lassen Sie sich nicht verunsichern von dem Schwachsinn der Pressemitteilung. Die Fachpresse und Juristen mögen darüber vielleicht erstaunt sein, aber eher aus einem anderen Grund. Es ist anzunehmen, dass die Fachpresse und Wettbewerbsjuristen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen. So einen Blödsinn bekommt man schließlich nicht alle Tage zu lesen.

Mittlerweile ist Bruno Windschers im britischen Handelsregister unter der DirectorId=23510143 eingetragen. Die im Impressum seiner Seiten genannte Anschrift im Bremen scheint falsch zu sein. Dort ist kein Hinweis auf eine Firma AZ Web Content Ltd. oder einen Herrn Windschers zu finden. Eine Adresse für Bruno Windschers ließ sich aber trotzdem finden.


Quelle: britisches Handelsregister